Geschäftsbedingungen der Firma Schuft
1. Allgemeines.
Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten
ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sie gelten in
jedem Falle nur für die Bestellung, für die sie getroffen
wurden. Der Besteller verzichtet auf eigene Geschäftsbedingungen,
wenn er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
2. Angebot.
Unsere Angebote sind grundsätzlich frei-bleibend. Alle
Angaben in Angeboten sowie den dazu gehörigen Unterlagen,
Preislisten und Werbeprospekten wurden von uns sorgfältig
ermittelt, sind aber unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden. An allen von uns erstellten
Angebotsunterlagen, insbesondere den Zeichnungen, Entwürfen
sowie den Beilagen dazu, behalten wir uns alle Eigentums- und
Urheberrechte vor.
3. Preise.
Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung geltenden
Preisen. Alle Preise gelten ab Fabrik. Unseren Preisen liegen
die zur Zeit der Auftragsbestätigung gültigen
Lohn- und Materialkosten zugrunde. Sollten sich bis zum Tage
der Lieferung Änderungen dieser Kosten ergeben, sind wir
berechtigt, entsprechende Preiskorrekturen vorzunehmen.
4. Lieferzeit.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung.
Die Lieferfristen werden von uns so festgelegt, daß sie aller
Voraussicht nach eingehalten werden können; sie sind jedoch,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird,
unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen entbindet den
Besteller nicht von seiner Abnahmeverpflichtung.
5. Sonderanfertigungen.
Unsere Produkte sind fast ausschließlich Sonderanfertigungen,
die nach Kundenwünschen angefertigt und deshalb nicht
zurückgenommen werden können. Bei Änderungen oder
Abbestellungen werden aufgelaufene Kosten, die entstehen oder
entstanden sind, berechnet.
6. Zahlungsbedingungen.
Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird,
innerhalb von 30 Tagen netto / 10 Tage 2% Skonto ab Rechnungsdatum
zahlbar. Bei Rechnungsbeträgen unter 50,- € wird
kein Skonto gewährt, die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
Bei Rechnungslegung für Beträge unter 20,- €
wird ein Zuschlag von 3,- € erhoben.
Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht
einhält oder Umstände bekannt werden, welche die
Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind. Nach
angemessener Fristsetzung sind wir berechtigt, vom Vertrage
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
7. Auftragsbestätigung.
Alle Bestellungen, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich
derjenigen unserer Wiederverkäufer bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
8. Verpackung.
Die Ware wird mangels besonderer Weisungen in branchenüblicher
Weise verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet
und nicht zurückgenommen.
9. Lieferung und Gefahrenübergang.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt; sie gelten als
selbständiges Geschäft. Mit der Übergabe an den
Besteller, die Bahn, den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes, geht die
Gefahr in jedem Falle, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den
Besteller über.
10. Eigentumsvorbehalt.
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum
geht auf den Besteller erst nach Bezahlung seiner gesamten
Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns
über. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für
bestimmte von dem Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt
worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung unserer Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks
in Zahlung gegeben werden, gilt erst die Einlösung als Tilgung.
Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf unserer Waren
werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar ohne Rücksicht
darauf, ob die Ware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft
wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung nur
in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Waren.
11. Gewährleistung.
Für alle von uns gelieferten Waren wird eine Gewährleistung
von 6 Monaten übernommen. Mängel an unseren Waren
können sich nur auf schlechtes Material oder fehlerhafte
Ausführung beziehen. Die Beseitigung des Mangels erfolgt
wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatz von uns. Weitergehende
Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Für Fremdfabrikate
gelten die uns von unseren Lieferanten auferlegten Bedingungen der
Mängelhaftung. Hat der Besteller Änderungen oder Instandsetzungen
selbst oder durch Dritte an unseren Waren ohne unsere
Zustimmung vornehmen lassen, so entfällt unsere
Garantieverpflichtung.
12. Lohnarbeit.
Zur Bearbeitung übergebene Gegenstände werden
entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten sicher verwahrt und
mit Sorgfalt bearbeitet. Sie sind aber nicht versicherbar und es
kann deshalb weder für Schäden allgemein, für
Schäden bei der Bearbeitung noch für Verlust gehaftet
werden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Cottbus.
Gerichtsstand ist Cottbus. Im Übrigen gilt das deutsche Recht.
14. Wirksamkeit. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen unwirksm sein, so hat dieses keine Auswirkungen auf
die übrigen Bestimmungen. Eine eventuell unwirksame Bestimmung
ist so auszulegen, daß sie in wirksamer Form dem beabsichtigten
Zweck am nächsten kommt.
Fa. Gustav Schuft
Zurück zur Startseite